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Betreutes Einzelwohnen |
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Unser Hilfeangebot richtet sich an... junge Menschen ab 16 Jahre, die aus persönlichen und sozialen Gründen nicht mehr im Elternhaus wohnen können. Wir bieten ihnen folgende Hilfeleistungen:
Auch junge Menschen, die bereits in einer unserer anderen stationären Hilfeformen untergebracht sind, können im Rahmen ihrer schrittweisen Verselbständigung in das Betreute Einzelwohnen wechseln. Unser Leistungsangebot richtet sich ebenso an sozial benachteiligte junge Menschen, die mobilitätsbedingt fremd untergebracht werden müssen, weil sie fernab von zu Hause die Schule oder Ausbildung besuchen oder einer Arbeit nachgehen, die ihre Lebenschancen deutlich erhöht. Rechtsgrundlage für eine Unterbringung sind die §§ 13 Abs.3, 27 in Verbindung mit 34, 35a und 41 des SGB VIII. |
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Das zentrale Ziel im Hilfeprozess ist... die Vorbereitung der jungen Menschen auf eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung. Sie sollen befähigt werden, ihr Leben selbst und entsprechend ihren persönlichen Orientierungen zu organisieren und zu bewältigen. Auf dem Weg dahin sind individuelle Teilziele, bezogen auf einzelne Lebensbereiche, zu erreichen. Bei der Betreuung heranwachsender junger Frauen rückt die persönliche Entfaltung und die Förderung ihrer Unabhängigkeit und Selbständigkeit verstärkt in den Mittelpunkt, da dies für sie biografisch bedeutsamer und existenziell wichtiger ist als für junge Männer. Regelmäßig erhalten die jungen Menschen Unterstützung in den Bereichen: chancenbildenden Tätigkeit (Schule, Berufsbildung, Job) und stabilisierende, begleitende Hilfe Elternhaus |
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Für die Betreuungsstruktur gilt als Grundprinzip... die realitätsnahe und realitätsgerechte Organisation und Gestaltung aller Lebensbereiche, insbesondere der finanziellen und materiellen Versorgung. Dabei stellt die Hilfeform des Betreuten Einzelwohnens erhöhte Anforderungen an die Selbständigkeit und das persönliche Engagement der untergebrachten jungen Menschen. Sofern im Hilfeplan keine intensivere Hilfeleistung verhandelt wurde, sieht die Betreuungsstruktur des Betreuten Einzelwohnens wöchentlich 2-3 Kontakte zwischen dem jungen Menschen und seinem Betreuer vor. Einzelne Betreuungsinhalte, Vereinbarungen über Teilziele und Verantwortlichkeiten werden gemeinsam mit den jungen Menschen in Form eines Betreuungsplanes ausgearbeitet und verbindlich fixiert. |
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Ein flexibel organisiertes Betreutes Einzelwohnen... bieten wir im Rahmen der Verselbständigung aus unseren anderen stationären Wohnbereichen mit intensiverer Betreuungsstruktur an. Für junge Menschen, deren Hilfebedarf sich im Verlauf der bisherigen Hilfeleistung entsprechend verändert hat, kann über die WIBB GmbH Wohnraum angemietet und ein Betreutes Einzelwohnen organisiert werden. Nach gegebenen Möglichkeiten und pädagogischer Entsprechung wird gemeinsam mit dem jungen Menschen dort Wohnraum beschafft, wo er seinen künftigen Lebensmittelpunkt einrichten möchte. Um dem jungen Menschen den Start in sein eigenständiges Leben zu erleichtern und die Entlassung aus der Jugendhilfe zu vereinfachen, mietet die WIBB GmbH nach Möglichkeit Wohnraum an, der nach der Entlassung aus der Jugendhilfe von dem Betreuten übernommen werden kann. Zur Sicherung der Beziehungsstabilität und -qualität greift unser Bezugsbetreuersystem auch bei einem Wechsel ins Betreute Einzelwohnen. Die bisherigen Betreuer bleiben für den jungen Menschen weiterhin zuständig. |
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Aktuelle Standorte... unseres Betreuten Einzelwohnens sind in Strausberg, Rüdersdorf, Hennickendorf und Berlin. |
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letzte Änderungen: 12. 1. 2012 powered by editus® 3.1 |
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